Kannibalismus ist unter nahezu allen Rassen Angraenors verhasst und gefürchtet. Dennoch befällt der Fluch des Kannibalismus regelmäßig die Völker der Reiche.
Er kann in allen Reichen und Klimazonen auftreten, kommt jedoch im Norden Angraenors geringfügig häufiger vor.
Die Göttin Carrnis wird immer wieder mit dem Auftreten von Kannibalismus in Zusammenhang gebracht und es ist eine Tatsache, daß der Fluch bevorzugt ihre Gläubigen befällt.
Doch auch alle anderen Kreaturen Angraenors können dem Fluch zum Opfer fallen, denn es gibt viele Wege, ihm in die Fänge zu geraten.
Flüche und verfluchte Gegenstände sind die häufigste Ursache, doch auch der Hungerfluch des legendären Vendigo und die Ansteckung durch einen anderen Fluchträger sind häufige Arten, ihn zu erwerben.
Kannibalismus kann durch ein Fluch Brechen beseitigt werden; vorausgesetzt, daß Opfer wünscht dies selbst.
Ein ehemaliger Kannibale behält nur wenige der Eigenschaften des Fluchs zurück, wenn dieser beseitigt wurde (→ siehe Spielleiter-Hinweis), bleibt aber sein Leben lang für einen Rückfall empfänglich.
Der Anblick rohen Fleisches, der (wissentliche oder unwissentliche) Verzehr vom Fleisch eines Artgenossen, ein magischer Effekt gegen Kannibalen oder Ähnliches könnte einen Rückfall zum Kannibalismus auslösen.
Gibt eine Kreatur sich dem Fluch hin, kann sie ihn ein Leben lang tragen.
Es ist unnötig zu erwähnen, daß Kannibalen in den zivilisierten Reichen gehasst und gefürchtet werden, selbst unter Carrniten.
Eine kannibalische Kreatur kann in den meisten Fällen nur wie ein Parasit in großen Gemeinschaften hausen, in denen ihr Tun nicht umgehend bemerkt wird.
Doch nur selten gelingt es Kannibalen lange unbemerkt inmitten ihrer Artgenossen zu hausen und so sind sie häufig auf der Flucht und der Suche nach einem neuen Jagdrevier. Kannibalen wird eine bestienartige Natur nachgesagt.
Sie verändern oft so stark ihren Charakter nachdem sie dem Fluch zum Opfer gefallen sind, daß Angehörigen und Freunde sie häufig nicht wieder erkennen. Dieser Wandel hat keine Auswirkung auf die Intelligenz der Basiskreatur, aber auf ihre Persönlichkeit.
Der permanente Hunger und die Suche nach einem leichten Opfer bestimmt das tägliche Leben eines Kannibalen.
Volksmerkmale der Kannibalen
▪ +4 Stärke, +4 Geschicklichkeit, +2 Konstitution
▪ Gesinnung: Die Gesinnung eines Kannibalen verschiebt sich immer ins Böse, bleibt aber (je nach Gesinnung der Basiskreatur) rechtschaffen oder chaotisch.
▪ Bonustalent: Ein Kannibale erhält Verbesserten Ringkampf und Verbesserten Waffenlosen Schlag als Bonustalente.
▪ Dämmersicht: Kannibalen können bei Sternenlicht, bei Mondlicht, im Fackelschein oder unter ähnlich schlechten Lichtverhältnissen doppelt so weit sehen wie Menschen. Sie können unter solchen Umständen weiterhin Farben und Details erkennen.
▪ Bissangriff: Die Zähne eines Kannibalen verändern sich; sie werden spitzer und raubtierhafter, um sich besser für den Verzehr rohen Fleischs zu eignen.
Wenn der Kannibale bisher keinen Bissangriff durch seine Volksmerkmale erhielt, verfügt er nun über einen Bissangriff.
Hat er schon einen, gilt der Bessere der beiden Grundwerte. Der Kannibale kann seine Gegner als Berührungsangriff beißen und Schaden verursachen, der sich nach der Größe der Basiskreatur richtet.
Größe des Kannibalen | Biss-Schaden (Grundwert) |
---|---|
Winzig | 1 |
Sehr Klein | 1W2 |
Klein | 1W4 |
Mittelgroß | 1W6 |
Groß | 1W8 |
Riesig | 2W8 |
Gigantisch | 1W10 |
Kolossal | 2W10 |
▪ Bevorzugtes Opfer (AF): Ein Kannibale erhält +2 auf Schadenswürfe gegen Angehörige seiner eigenen Art. Er erhält außerdem einen Kompetenzbonus von +2 auf Bluffen, Entdecken, Lauschen, Motiv Erkennen und Überleben, wenn er diese Fähigkeiten gegen Kreaturen seiner Art einsetzt. Setzt der Kannibale diese Fähigkeiten gegen Angehörige der eigenen Rasse ein, erhöht sich der Bonus auf +4.
(Beispiel: Ein Mensch mit der Kannibalen-Schablone verfolgt einen Ork und greift ihn anschließend an. Gegen diese Kreatur erhält der Kannibale +2, weil sie, ebenso wie er selbst, ein Humanoider ist. Wäre die verfolgte Kreatur ebenfalls ein Mensch, würde er einen Bonus von +4 auf Fertigkeitswürfe und Schaden erhalten.).
▪ Leibspeise (AF): Jede Kreatur von der selben Art wie der Kannibale erleidet einen Abzug von -2 auf Rettungswürfe gegen Zauber oder spezielle Angriffe des Kannibalen.
▪ Fluch des Kannibalismus (ÜF): Wenn der Kannibale einem Opfer Bissschaden in Höhe von dessen Konstitutionswert zufügt, muss diesem ein Zähigkeits-Wurf gelingen (SG 10 + ½ Charakterstufe des Kannibalen + Konstitutions-Modifikator des Kannibalen), oder es wird ebenfalls vom Fluch des Kannibalismus betroffen.
Ein Opfer, das sich dem Fluch zur Wehr setzt, kann einmal pro Monat den Rettungswurf wiederholen, um den Fluch abzuschütteln.
▪ Ewige Jugend (AF): Ein Kannibale altert nicht wie andere Angehörige seines Volkes, solange er dem Kannibalismus frönt. Er erleidet niemals Abzüge auf Grund von Alter und erhält einen Resistenz-Bonus von +2 auf Rettungswürfe gegen magische Alterungseffekte.
▪ Kannibalische Heilung (AF): Wenn ein Kannibale das Fleisch eines Angehörigen seiner eigenen Rasse verzehrt hat, erhält er für die folgenden 24 Stunden Schnelle Heilung 5. Das Verzehren eines frischen Opfers (maximal eine Stunde tot) heilt sämtliche Attributsschäden und temporären Attributsabzüge.
▪ Unstillbarer Hunger (ÜF): Ein Kannibale kann gewöhnliche Nahrung zu sich nehmen, doch nur Fleisch seiner eigenen Rasse vermag seinen Hunger wirklich zu stillen. Er muss mindestens alle drei Tage Fleisch eines Angehörigen der eigenen Rasse verzehren, oder erleidet die Auswirkungen von Verhungern (→ siehe DMG, S. 382). Wenn der so erlittene Betäubungsschaden des Kannibalen seinen Konstitutionswert übersteigt, stirbt er.
▪ Stufenanpassung: +3.